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Sicherheitsschränke

Wartung

Gefahrstoffschränke sind Sicherheitseinrichtungen, die regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen. Grundlage dieser Verpflichtung ist insbesondere § 7 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung. In der TRGS 510 wird dies weiter erläutert.

Prüfung

Der Sicherheitsschrank ist eine sicherheitstechnische Anlage (gemäß EWG-Richt‑ linie 89 / 391, §4 Arbeitsstättenverordnung, §10 Betriebssicherheitsverordnung, und Berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 234). Um die Schutzfunktion im Brandfall zu gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Die Arbeitsstättenver‑ ordnung ArbStättV §4 Abs. 3 und die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 234 / 6.1 fordern eine regelmäßig durchzuführende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen durch einen Sachkundigen. Das Prüfungsintervall von Sicherheitsschränken beträgt nach dem Stand der Technik derzeit ein Jahr.

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